Hochzeit Brauch
Trauzeugen
Heutzutage ist es bei einer Hochzeit nicht mehr verpflichtend, einen
Trauzeugen vorweisen zu können. Dennoch halten viele Paare daran fest
und pflegen die Tradition. Schön ist es, wenn beide Partner zur Trauung
einen Trauzeugen mitbringen und nicht nur zum Beispiel der Mann. Dabei
ist es nicht vorgeschrieben, ob der Trauzeuge ein Verwandter sein darf
oder nicht, ob er männlich oder weiblich sein muss. Einzig und allein
das Vertrauensverhältnis zum Paar beziehungsweise zu demjenigen, dem
der Trauzeuge zur Seite stehen soll, ist ausschlaggebend.
Trauzeugen müssen rechtzeitig vor der Trauzeremonie beim zuständigen
Standesamt angemeldet werden. Dazu wird ein Formblatt ausgefüllt, in
dem der vollständige Name des Trauzeugen aufgenommen wird, seine
Anschrift und auch sein Beruf. Dabei sollte der erlernte Beruf genannt
werden und nicht die momentan ausgeübte Tätigkeit. Die Trauzeugen
müssen am Tag der Trauung einen Personalausweis oder ein anderen
Dokument zur Bestätigung ihrer Identität mitbringen, sie sind die
einzigen bei der Zeremonie, die wirklich einen Ausweis dabei haben
müssen. Die Trauzeugen unterzeichnen neben dem Brautpaar die
Heiratsurkunde und sind damit im Buch der Familie zu finden. Vor der
Unterzeichnung erfolgt das Ausweisen, wenn dies nicht vom
Standesbeamten vor der Trauung bereits durchgeführt wurde.
Der Trauzeuge sollte in jedem Falle eine vertrauenswürdige Person sein,
die in einem besonderen Verhältnis zum Brautpaar oder zumindest zu
einem der beiden Partner steht.
