Weil niemand mehr davon ausgehen kann, dass die Liebe ein Leben lang hält, ein Beweis dafür ist die Scheidungsstatistik in Deutschland, wird der Ehevertrag immer öfter zwischen den Partnern geschlossen.

In den Eheverträgen kann das Paar alles schriftlich regeln, was ihm wesentlich und wichtig erscheint.

Wenn auch bei der Eheschließung von ewiger Liebe ausgegangen wird, so ist es doch besser für den Fall der Fälle im Vorfeld zu regeln, was wenn doch eine Scheidung erfolgt wichtig sein könnte.

Ehevertrag
So lässt sich beispielsweise im Ehevertrag vereinbaren, dass der Versorgungsausgleich nicht stattfinden soll oder dass das Haus mit dem Grundstück, das die Eltern der Frau geschenkt haben ihr allein gehören soll und auch Fragen des Unterhalts können über den Ehevertrag geregelt werden.

Besonders nachgefragt werden Eheverträge erfahrungsgemäß von Ehepaaren, bei denen mindestens einer schon eine Ehe und die Scheidung hinter sich gebracht haben und die aus diesen Erfahrungen gelernt haben.

Wer einen Ehevertrag abschließt, der von einem Notar beglaubigt sein muss, der hat zu jeder Zeit die Möglichkeit diesen zu verändern oder zu ergänzen, ganz in Abhängigkeit von den Lebensumständen. Keinesfalls sollte der Wunsch nach einem Ehevertrag zwischen den Partnern zum Streit führen, besonders wichtig sind Eheverträge für Ehen mit Partnern aus unterschiedlichen Kulturkreisen.

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