Heutzutage ist es bei einer Hochzeit nicht mehr verpflichtend, einen Trauzeugen vorweisen zu können. Dennoch halten viele Paare daran fest und pflegen die Tradition.

Schön ist es, wenn beide Partner zur Trauung einen Trauzeugen mitbringen und nicht nur zum Beispiel der Mann.

Trauzeugen

Dabei ist es nicht vorgeschrieben, ob der Trauzeuge ein Verwandter sein darf oder nicht, ob er männlich oder weiblich sein muss. Einzig und allein das Vertrauensverhältnis zum Paar beziehungsweise zu demjenigen, dem der Trauzeuge zur Seite stehen soll, ist ausschlaggebend.

Trauzeugen müssen rechtzeitig vor der Trauzeremonie beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Dazu wird ein Formblatt ausgefüllt, in dem der vollständige Name des Trauzeugen aufgenommen wird, seine Anschrift und auch sein Beruf. Dabei sollte der erlernte Beruf genannt werden und nicht die momentan ausgeübte Tätigkeit.

Trauzeugen

Die Trauzeugen müssen am Tag der Trauung einen Personalausweis oder ein anderen Dokument zur Bestätigung ihrer Identität mitbringen, sie sind die einzigen bei der Zeremonie, die wirklich einen Ausweis dabei haben müssen. Die Trauzeugen unterzeichnen neben dem Brautpaar die Heiratsurkunde und sind damit im Buch der Familie zu finden. Vor der Unterzeichnung erfolgt das Ausweisen, wenn dies nicht vom Standesbeamten vor der Trauung bereits durchgeführt wurde.

Der Trauzeuge sollte in jedem Falle eine vertrauenswürdige Person sein, die in einem besonderen Verhältnis zum Brautpaar oder zumindest zu einem der beiden Partner steht.

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